Förderung: Zuschuss für Vorhaben, die der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben dienen, beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Für Modellprojekte und Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt oder der Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben dienen, können Zuwendungen beantragt werden. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers, den Honorarausgaben und den Sachausgaben als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung


Fristen

Innerhalb einer ESF-Förderperiode fortwährend Bewilligung möglich


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

Die Richtlinie erfordert Eigenmittel, mindestens in Höhe von 10% der gesamten Fördersumme.


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt