Förderung: Zuschuss für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei aus Mitteln der Fischereiabgabe beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.01.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Der Landwirtschaftsminister verwendet das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss.

Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung der Fischerei, dazu zählen insbesondere Ausgaben für

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können private Unternehmen jeder Rechtsform, Vereine und Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) sein, die eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.

Wie wird gefördert?


Verfahrensablauf

Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben es. Reichen Sie es anschließend zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein. 

Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung von Vorhaben zum Bau von Fischaufstiegsanlagen an Hand einer sogenannten „Prioritätenliste“, einem Konzept zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit in Fließgewässern Mecklenburg-Vorpommerns unter vorrangiger Beachtung fischereilicher Gegebenheiten.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Die Auszahlung der bewilligten Förderungsmittel beantragen Sie anschließend schriftlich bei der Bewilligungsbehörde unter Vorlage eines Nachweises für die bezahlten Rechnungen.

Im Zuwendungsbescheid werden je nach Einzelfall Art und Dauer der Zweckbindung festgelegt. Die Bindungsfrist beträgt in der Regel

Bewahren Sie alle notwendigen Unterlagen während dieser Bindungsfrist auf. Der Zuwendungsgeber oder eine von ihm benannte Stelle kann die für eine Erfolgmessung- und -bewertung notwendigen Daten bis zum Ablauf der Bindungsfrist verlangen.

Nach Abschluss des Vorhabens ist noch einmal ein sogenannter Verwendungsnachweis zu führen.


Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Letzter Termin für die Antragstellung ist der 30.04.2023.
Die Projekte sind bis zum 31.07.2023 abzuschließen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Die Bewilligungsbehörde kann weitere erforderliche Unterlagen verlangen.


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt