Erweiterte Meldebescheinigung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)

zuzüglich 5,00 EUR - 15,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand


Hinweise (Besonderheiten)

Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf eine erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:


Ansprechpunkt

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts


Zuständigkeit

Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden


Erforderliche Unterlagen

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.


Bearbeitungsdauer

keine (die erweiterte Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)


Fristen

keine


Voraussetzungen


Formulare

(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703