Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.
Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.
Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.
Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-VorpommernKindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V vom 4. September 2019
- Zur Broschüre: Kindertagesförderung in Mecklenburg-VorpommernDas Gesetz und seine Verordnungen, Neuauflage: Januar 2020
Voraussetzungen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Kindertagesförderung in MV & zur ElternbeitragsfreiheitDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.01.2020Zuständigkeit
Die jeweiligen Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen - vor allem wenn es um persönliche Anliegen geht.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 22.30 - KITA
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt