Kinderschutz Koordinierung
Volltext
Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.
Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.
Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.
Weiterführende Informationen
https://familienhebammen-in-mv.de/
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.06.2019Zuständigkeit
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
Zuständige Stelle(n)
Fachdienst 24 - Sozialpädagogischer Dienst
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
03831 115
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
03831 115
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
03831 115