Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer für kulturelle Einrichtungen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

29.04.2024

Volltext

Möchten Sie durch Ihr Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern als kulturelle Einrichtung oder als Einzelkünstlerin/Einzelkünstler nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Diese Bescheinigung können Sie hier beantragen.

Nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei: Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Theater und Museen.

Auch die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen sind steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen. Für Solisten, Bühnenregisseure oder Bühnenchoreographen kann die Bescheinigung gleichfalls beantragt werden.

Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.


Fristen

Die Bescheinigung wird maximal für 4 Jahre in die Vergangenheit und 4 Jahre in die Zukunft, (exklusiv laufendes Jahr) erteilt.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat


Hinweise (Besonderheiten)

Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.


Erforderliche Unterlagen

Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

Für Solisten/Regisseure im Bereich Musik und darstellende Kunst

Für Museen


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Antragsbearbeitung, soweit nicht eine Gebührenfreiheit nach § 8 Verwaltungskostengesetz M-V nachgewiesen wird.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 430 - Haushalts- und Rechtsangelegenheiten
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständige Mitarbeiter

Robert Eggebrecht (Fachperson für Datenschutz)

Ulrike Jahn-Riedel (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-18430