Denkmal: Genehmigung der Änderung von Denkmalen beantragen


Volltext

Das Denkmalschutzgesetz regelt die Erhaltung des Denkmals im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb sieht das Denkmalschutzgesetz einen Genehmigungsvorbehalt bei anstehenden Veränderungen an Denkmalen vor. Hiervon können auch Sanierungen oder Instandsetzungen im Inneren eines Denkmals betroffen sein sowie Änderungen am äußeren Erscheinungsbild.

Bei Bodendenkmalen können Erd- und Bauarbeiten verändernd auf die Bodendenkmale einwirken, so dass auch solche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.

Wenn Sie daher verändernde Maßnahmen an Denkmalen vornehmen möchten und diese Maßnahmen keiner Baugenehmigung bedürfen, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.

Ist eine Baugenehmigung erforderlich, wird die denkmalrechtliche Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Genehmigung der Änderung von Anlagen (Baugenehmigung) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde nimmt von sich aus Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde beziehungsweise Denkmalfachbehörde auf.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgenden Unterlagen können im Einzelfall für eine umfassende Prüfung erforderlich sein. Die Abstimmung über den Umfang der einzureichenden Unterlagen erfolgt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen möchten, die keine Baugenehmigung erfordern (zum Beispiel bei Erneuerung von Haustür oder Fenstern), müssen Sie als Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter die denkmalrechtliche Genehmigung für diese Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.


Fristen

keine


Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

24.06.2019

Zuständigkeit

untere Denkmalschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt