Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Sachkundeprüfung) beantragen oder verlängern


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
24 EUR (FIX)

für zeitlich befristeten Fischereischein

Verwaltungsgebühr
23 EUR (FIX)

für zeitlich befristeten Fischereinschein, beantragt im elektronischen Verfahren

Verwaltungsgebühr
13 EUR (FIX)

für Verlängerungsbescheinigung


Volltext

Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.


Zuständigkeit

Wollen Sie den zeitlich befristeten Fischereischein online im automatisierten Verfahren beantragen?


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt