Übernachtungssteuer bezahlen


Volltext

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.


Verfahrensablauf

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.


Fristen

Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

29.05.2019

Zuständigkeit

Ihre zuständige Gemeinde


Ansprechpunkt

Ihre zuständige Gemeinde


Zuständige Stelle(n)