Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen


Volltext

Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrags und Ihre Vornamen geändert haben, nachdem Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie verlangen, dass die zuvor von Ihnen geführten Vornamen nicht in die Lebenspartnerschaftsurkunde aufgenommen werden.

Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner die Lebenspartnerschaftsurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.07.2026;01.09.2026

Zuständigkeit

Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde


Ansprechpunkt

Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703