Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen


Volltext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa

Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

sowie deren

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.


Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Beantragung per Post:

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.


Hinweise (Besonderheiten)

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums des Innern (BMI)

;

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.07.2026;01.09.2026

Zuständigkeit

Standesamt, das die Geburt beurkundet hat


Ansprechpunkt

Standesamt, das die Geburt beurkundet hat


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703