Kindertageseinrichtung: Betriebserlaubnis beantragen


Volltext

Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.04.2019

Voraussetzungen


Zuständigkeit

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.40 - Kinder- und Jugendarbeit
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt