Schießerlaubnis beantragen


Volltext

Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie

nachweisen.

Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten die Erlaubnis zum Schießen auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag, den Nachweis, dass Sie das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor. Zusätzlich müssen Sie den Bedürfnisgrund, die erforderliche Sachkunde sowie eine Versicherungspolice gegen Haftpflicht vorweisen.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Kosten an:


Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Eine Erlaubnis gemäß § 10 Absatz 5 Waffengesetz ist durch die zuständige Behörde in der Regel inhaltlich (anlassbezogen) zu beschränken und zu befristen.

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Bedürfnisprüfung auch darüber zu befinden, welche dem Einzelfall angepassten Auflagen nötig, geeignet und verhältnismäßig sind, um die vom Schießen ausgehenden Beeinträchtigungen zu verhüten oder wenigstens zu minimieren. Auch nachträgliche Auflagen sind zulässig.
 


Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit vom Einzelfall bis zu 6 Wochen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.10.2023

Weiterführende Informationen

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde geprüft. Nachweise der Sachkunde, des Bedürfnisses sowie der Haftpflichtversicherung sind durch die antragstellenden Personen zu erbringen.


Zuständigkeit

Waffenbehörde


Ansprechpunkt

Waffenbehörde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt