Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.12.2018

Verfahrensablauf

Die Bearbeitung von Anträgen zur Inanspruchnahme von unentgeltlicher Beförderung, einschließlich der Ausstellung des Beiblattes mit der Wertmarke, erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung zur Feststellung/ Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Wertmarke ist kostenlos für:

Verwaltungsgebühr
53 EUR (FIX)

für ein halbes Jahr

Verwaltungsgebühr
104 EUR (FIX)

für ein ganzes Jahr


Hinweise (Besonderheiten)

Im Fernverkehr hat der schwerbehinderte Mensch selbst den üblichen Fahrpreis zu zahlen, auch wenn er die Wertmarke besitzt.

Die notwendige Begleitperson des schwerbehinderten Menschen wird im Fernverkehr, wie auch im Nahverkehrsbereich, stets kostenlos befördert. Voraussetzung ist lediglich das im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen B.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden. Dazu wird das Beiblatt mit Wertmarke benötigt.

Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.

Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Nahverkehr ist der öffentliche Personenverkehr, das heißt: Omnibusse und Straßenbahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der Bahn bundesweit.


Voraussetzungen

Voraussetzung sind die Feststellung einer


Zuständigkeit

Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern für die Feststellung der Behinderten- oder Schwerbehinderteneigenschaft und die Ausstellung des Ausweises ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales / Versorgungsamt mit den Dezernaten in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund. Diese sind auch zuständig für die Bearbeitung von Anträgen schwerbehinderter Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 4041 - SGB IX
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt