Aufnahme als Spätaussiedler beantragen


Volltext

Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind und nach Deutschland umsiedeln möchten, durchlaufen Sie und Ihre Angehörigen vorher ein Aufnahmeverfahren.

Wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben, können Sie dauerhaft nach Deutschland umsiedeln. Aber bevor Sie nach Deutschland ausreisen, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.

Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um nach Deutschland auszusiedeln. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, dürfen Sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Auch Ihre Familienangehörigen können auf Antrag gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland aussiedeln. Sie können Ihren Ehepartner und Kinder in Ihren Aufnahmebescheid einbeziehen, wenn

Wenn Sie Kinder, Enkel oder Urenkel einbeziehen möchten, die bereits volljährig sind, müssen auch sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Sie können Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner auch nachträglich in den Aufnahmebescheid einbeziehen.

Ihre Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) müssen Sie selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen im Bundesgebiet kommen Sie mit Ihren Familienangehörigen zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden Sie registriert und einem Bundesland zugewiesen.

Im Anschluss können Sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit


Voraussetzungen

Sie selbst:

Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Enkel oder Urenkel):


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz stellen Sie bitte schriftlich:

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben am

20.12.2018

Zuständige Stelle(n)