Reiseausweis als Passersatz beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.03.2026

Gebühr

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Volltext

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger kann Ihnen die Ausreise aus Deutschland untersagt werden, wenn Sie beim Grenzübertritt keinen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Das ist beispielsweise möglich, wenn Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist und Ihnen dies erst kurz vor Reiseantritt auffällt. Dann kann Ihnen

vor Reiseantritt einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Er wird bei der Wiedereinreise ungültig, sofern er nicht für mehrere Aus- und Einreisen ausgestellt wurde. Daher ist er kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass.

Sie können in einen anderen Staat mit einem Reiseausweis als Passersatz nur einreisen, wenn der Staat das Dokument für die Einreise und den Aufenthalt anerkennt. Der ausländische Staat ist nicht verpflichtet, das Dokument anzuerkennen.  Fluggesellschaften können ebenfalls Ihre Mitnahme mit diesem Reisedokument verweigern.

Auf der Internetseite der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis anerkennen. Dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden dies jederzeit kurzfristig ändern können.

Ob Ihnen dieses Notfalldokument ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Grenzbehörde.
Die Grenzbehörde kann die Ausstellung beispielsweise verweigern, wenn:

Der Reiseausweis als Passersatz wird von den Grenzbehörden ausgestellt. In häufigen Fällen ist dies die Bundespolizei. In bestimmten Fällen ist eine Landes- oder Bundesbehörde mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt. Sie müssen den Reiseausweis dann dort beantragen:


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde vor Ort.


Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde.

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
Telefon: 0800 6 888 000


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags vor Ort dauert in der Regel rund 30 Minuten. Wenn Sie den Antrag vorher online ausgefüllt haben, kann die Bearbeitung schneller verlaufen.


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Reiseausweis als Passersatz können Sie

Persönlicher Antrag

Digitaler Antrag


Hinweise (Besonderheiten)

Für deutsche Kinder kann der Reiseausweis als Passersatz von den Sorgeberechtigten oder einer gerichtlich bestellten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Dabei sind folgende Fälle möglich:

Für eine Person, für die eine gesetzliche Betreuung amtlich bestellt worden ist, kann diese Person den Reiseausweis als Passersatz beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Antragsstellung und Abholung benötigen Sie:

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei

Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam