Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.06.2024

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Untersagung der Beschäftigung einer Person oder deren Tätigkeit


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Volltext

Menschen, die im Prostitutionsgewerbe für die Sicherheit eines Betriebs zuständig sind, haben eine große Verantwortung. Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie Ihr Sicherheitspersonal der zuständigen Behörde melden, wenn

Die zuständige Behörde prüft alle Personen, die in diesen Aufgabengebieten eingesetzt sind:

Dies gilt auch, wenn diese Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

Besitzt eine Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, kann die zuständige Behörde Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt