Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

27.05.2026

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben


Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen:

Für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Hinweise (Besonderheiten)

Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 13,00 je Auskunft

Gebühr
13 EUR (FIX)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen: 


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können die Auskunft über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

Hinweis: Sie können sich nicht durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

Antrag aus dem Ausland 


Volltext

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.

Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Justiz
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt

Bundesamt für Justiz, Referat IV 3
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

53111 Bonn, Stadt