Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.04.2026;15.07.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
11 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise


Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt