Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen


Volltext

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.


Fristen

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.


Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

05.11.2018

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)