Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung): Information zur Ausstellung


Volltext

Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind und die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Zuwendungsbestätigungen“ finden Sie auf der Internetseite des Steuerportals M-V.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:


Verfahrensablauf

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

Für die analoge Erstellung:

Für die maschinelle Erstellung:

Zusätzlicher Übermittlungsweg einer Zuwendungsbestätigung:


Fristen

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

Für den Zuwendenden:

Für den Zuwendungsempfänger:

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

16.04.2019

Zuständigkeit

das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt


Zuständige Stelle(n)