Nationales Visum beantragen


Volltext

Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.


Verfahrensablauf

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten


Fristen

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt


Fachlich freigegeben am

20.08.2020

Zuständigkeit

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.


Ansprechpunkt

Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.


Zuständige Stelle(n)

Auswärtiges Amt (AA)
Adresse
Werderscher Markt 1
10117 Berlin, Stadt
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

11013 Berlin, Stadt