Kriegsopferfürsorge beantragen


Volltext

1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.

Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

2. Leistungen für Hinterbliebene

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).

3. Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte sind vor allem:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.

2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)

Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.


Bearbeitungsdauer


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.09.2018

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern:


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 21.80 - Hilfe zur Pflege und andere Hilfen
Adresse
Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt