Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen


Volltext

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand hilft die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes einzufordern, die auf der Grundlage der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.


Fristen

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

03.08.2018

Zuständigkeit

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt


Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
03831 115


Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115