Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden


Volltext

In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.


Handlungsgrundlage(n)


Hinweise (Besonderheiten)

Zurzeit führt der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. die zweite Runde der Kampagne Köpfe gesucht" zur Nachwuchs- und Mitgliedsgewinnung durch. Mit dem neuen Kampagnenmodul „Mach dein Kind stolz, komm auch du zur Freiwilligen Feuerwehr“ wird durch den Medienpartner Ostseewelle Hit Radio Mecklenburg-Vorpommern durch regionale Radiospots für das freiwillige Ehrenamt geworben.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.08.2021

Zuständigkeit

Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-131
Telefax 038322 54-703

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703