Brandschutz: vorbeugend
Volltext
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Handlungsgrundlage(n)
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht
- Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)
- § 14 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2016Zuständigkeit
Der Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden, Landkreise sowie des Landes. Die zuständige Stelle ergibt sich aus der anzuwendenden Rechtsvorschrift für den vorbeugenden Brandschutz.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
038322 54-131
038322 54-703Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
038322 54-136
038322 54-703