Hausnummernvergabe beantragen


Volltext

Jeder Eigentümer hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

entsprechend der Satzung der Gemeinde


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau


Fachlich freigegeben am

26.07.2016

Zuständigkeit

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau M. Hämmerling (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Telefon 038322 54-143
Telefax 038322 54-703

Frau A. Röwer (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Telefon 038322 54-146
Telefax 038322 54-703