Hausnummernvergabe beantragen
Volltext
Jeder Eigentümer hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau
Fachlich freigegeben am
26.07.2016Zuständigkeit
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau M. Hämmerling (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
038322 54-143
038322 54-703Frau A. Röwer (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
038322 54-146
038322 54-703