Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen


Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.11.2015;06.06.2019

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703