Bebauungsplan allgemein


Volltext

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.

Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500


Fachlich freigegeben am

20.05.2016

Zuständigkeit

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt


Zuständige Stelle(n)

Bauamt und Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Gross (Leiter/-in Bauamt)
Telefon 038322 54-147
Telefax 038322 54-703