Sozialhilfe: Schiedsstellenverfahren


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

30.08.2018

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Verfahrensgebühr für das Schiedsstellenverfahren


Zuständigkeit

Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) eingerichtet. 


Verfahrensablauf

Die Schiedsstelle entscheidet über den Antrag aufgrund mündlicher nichtöffentlicher Verhandlung. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Schiedsstelle. Die Mitglieder der Schiedsstelle ermitteln den Sachverhalt auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Unterlagen. Sachverständige können zur Aufklärung des Sachverhaltes hinzugezogen werden. Entschieden wird mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Ergibt sich keine Mehrheit, so gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidung ist schriftlich zu erlassen und zu begründen sowie vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.


Volltext

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine Schiedsstelle nach § 81 SGB XII errichtet. Sie entscheidet auf Antrag in den ihr nach dem SGB XII zugewiesenen Angelegenheiten.

Gemäß § 75 Absatz 1 SGB XII ist der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Vergütung für die Leistung einer Einrichtung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband u. a. eine Vergütungsvereinbarung besteht. Im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss einer solchen Vereinbarung kann es zu Streit- und Konfliktfällen zwischen den Vertragsparteien kommen. Kommt eine Vergütungsvereinbarung innerhalb von drei Monaten nicht zustande, nachdem eine Partei schriftlich zu Verhandlungen aufgefordert hat, besteht für die Vertragspartner die Möglichkeit, die Schiedsstelle nach § 81 SGB XII anzurufen. In einer mündlichen Verhandlung versucht die Schiedsstelle zunächst, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt ihr dies nicht, entscheidet sie unverzüglich über die Gegenstände, über die keine Einigung erreicht werden konnte.

Die Schiedsstelle besteht aus neun Mitgliedern:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 1101 - Geschäftsstelle der Schiedsstellen
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt