Angebote der Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen


Volltext

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

25.06.2019

Zuständigkeit

Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)