Förderung: Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Die Förderung dient:

Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.

Wer wird gefördert?

Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2030 - Förderung III – 1
Adresse
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt