Eheschließung durchführen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

20.04.2026;01.09.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
 


Ansprechpunkt

Die Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die Anmeldung der Eheschließung muss dagegen bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.


Zuständigkeit

Die Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die Anmeldung der Eheschließung muss dagegen bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung:


Volltext

Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.

Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.

Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703