Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Fischereischeinverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FSchVO M-V)
- Fischereischeinprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V)
- Gebührennummer 304.3 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
17.02.2021Gebühr
Verwaltungsgebühr
25 EUR (FIX)
Prüfungsgebühr für Personen über 18 Jahre
Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)
Prüfungsgebühr für Personen unter 18 Jahre
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Zuständigkeit
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Volltext
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Die Fischereischeinprüfung in M-V
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Prüfungstermine
Fristen
keine
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Bearbeitungsdauer
- Prüfungsdauer 90 Minuten
- Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)