Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis


Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis


Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703