Elektronischer Identitätsnachweis: Neue PIN für Online-Ausweisfunktionen erhalten


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).

Das gilt auch für:

Sie benötigen eine neue PIN, wenn:

Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.

 


Verfahrensablauf

Sie können die PIN vor Ort in Ihrer Personalausweis- oder Ausländerbehörde zurücksetzen.

 


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703