Gewerblicher Fischfang


Volltext

Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.

Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Bearbeitungsdauer

ca. 5 Tage


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V


Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt