Förderung: Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in der Form der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich die Aufwendungen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Nutzungsbedingte Ausbau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Renovierungsarbeiten sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Auch Herrichtungsmaßnahmen, Notar- und andere öffentliche Gebühren (bspw. der Baugenehmigung) sind nicht förderfähig.

Nicht förderfähige Ausgaben sind beispielsweise:

Wer wird gefördert?

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Landesamt entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge. Der Bewertung sämtlicher Förderanträge liegt ein objektbezogener Kriterienkatalog zu Grunde. Die Projektauswahlkriterien gelten ausnahmslos für sämtliche zur Förderung beantragten Maßnahmen. Maßgeblich bei der Bewertung der Anträge ist die Dringlichkeit der Maßnahme.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Erforderliche Genehmigungen

Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen sowie in ausgewiesenen Denkmalbereichen wird eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde benötigt. Aber auch für Gebäude in der Umgebung von Denkmalen kann diese erforderlich sein.

Für viele Vorhaben greifen bereits andere, übergeordnete Genehmigungstatbestände, z.B. eine Baugenehmigung. Die Bearbeitung der denkmalrechtlichen Belange erfolgt dann bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages.

 

Zuschüsse / steuerliche Erleichterungen

Es gibt für den Landkreis Vorpommern-Rügen verschiedene Fördermöglichkeiten für Denkmale. Regional ansässig sind die öffentliche oder private Dorferneuerung, ILER sowie LEADER. Überregional ist es u.a. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Die sogenannte Denkmal-AfA bedeutet, dass der Eigentümer eines Denkmals für Baumaßnahmen an diesem im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9% und den nochmals folgenden 4 Jahren bis zu 7% (Vermietung usw. - § 7i EStG) von seiner Steuer absetzen kann. Nutzt er das Denkmal selbst (§ 10f EStG), sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren bis zu 9%. Dazu müssen die Maßnahmen im steuerlichen Sinne mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises vor Baubeginn abgestimmt sein.

 

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:

https://www.lk-vr.de/Kreisportrait/Denkmale/Informationen-Formulare

 

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Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind im Allgemeinen folgende Unterlagen vorzulegen:

Sollte der Antragsteller nicht der Eigentümer des Denkmalobjektes sein, bedarf es zudem:

Bei kommunalen Antragstellern ist, ergänzend zu den vorgenannten Unterlagen, einzureichen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

 Die Antragsunterlagen werden bei Nichtberücksichtigung des Antrages nicht an die Antragsteller zurückgeschickt.


Formulare


Hinweise (Besonderheiten)

Die Angaben, von denen die Gewährung, Rückforderung und das Belassen der Zuwendung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch i. V. m. dem Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 12. Juli 1995 (GVOBl. M-V S. 330).

Wer falsche oder unvollständige Angaben macht oder subventionserhebliche Tatsachen verschweigt, macht sich strafbar.

Die öffentlichen Vergabevorschriften sind anzuwenden (VOB, VOL, VgV, GWB etc.).

Der aktuell gültige Wertgrenzenerlass ist zu beachten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern 


Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Fachlich freigegeben am

05.03.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Adresse
Domhof 4-5
19055 Schwerin, Landeshauptstadt