Musikschule: Aufnahme anmelden
Volltext
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Musikschule.
Handlungsgrundlage(n)
- § 133 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- Musik- und Jugendkunstschulanerkennungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (MJuKSchAnVO M-V)
Weiterführende Informationen
- Landesverband der Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Webseite des für Kultur zuständigen Ministeriums in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.04.2018Zuständigkeit
regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule
Formulare
Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:Bitte benutzen Sie für die Anmeldung folgendes Formular.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 3.99.20 - Musikschule des Landkreises Vorpommern-Rügen
Adresse
Stralsunder Str. 2
18507 Grimmen, Stadt
(Hauptstelle Grimmen)
Adresse
Bahnhofstr. 34a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
(Regionalstelle Bergen auf Rügen)
Adresse
Musikantenweg 1a
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
(Regionalstelle Ribnitz-Damgarten)