Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen


Volltext

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

Er besteht im Allgemeinen aus:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.


Weiterführende Informationen

Keine


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

22.10.2025

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden zuständig.


Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden zuständig.


Zuständige Stelle(n)

Bauamt und Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Gross (Leiter/-in Bauamt)
Telefon 038322 54-147
Telefax 038322 54-703