Studienbeitrag bezahlen


Volltext

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben.

Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben. Ob und in welcher Höhe diese erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.

Für die Studierendenschaften der Hochschulen und für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beiträge ("Semesterbeitrag") werden in den jeweiligen Beitragsordnungen geregelt.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.02.2015

Zuständige Stelle(n)

Hochschule für Musik und Theater Rostock
Adresse
Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hochschule Neubrandenburg
Adresse
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Hochschule Stralsund
Adresse
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund, Hansestadt

Hochschule Wismar
Adresse
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt

Universität Greifswald
Adresse
Domstraße 11
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universität Rostock
Adresse
Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt