Bauvorlagen


Volltext

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einzureichen sind.

Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Falls nicht, können Sie die unten aufgeführten Formulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern an Ihrem Computer online ausfüllen, lokal speichern und als PDF-Datei ausdrucken und versenden.

Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.


Formulare

Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.

Diese sind abrufbar unter:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.07.2019

Zuständigkeit

untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten


Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt