Psychisch kranke Personen: Hilfe beantragen sowie Unterstützung für deren Angehörige


Volltext

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.


Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

sowie

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.


Verfahrensablauf


Fristen

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.


Weiterführende Informationen

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

17.08.2020

Zuständigkeit

Zuständig sind die Träger der Hilfe der kreisfreien Städte und Landkreise.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 21.70 - Eingliederungshilfe
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Cindy Jäsch (Teamassistenz)
Telefon 03831 357-1843