Zahnärztliche Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen durchführen


Volltext

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V


Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständigkeit

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 33.50 - zahnärztlicher Dienst
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt