Familienhebammen: Vermittlung in Anspruch nehmen


Handlungsgrundlage(n)


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben am

07.02.2019

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Ansprechpartnerin zu Themen wie :

Unterstützung in folgenden Bereichen:

Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:


Zuständigkeit

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt