Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung


Volltext

Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt. Ursprungsregion: Kaukasus. Wegen ihrer Größe (bis 3,50 m) und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig. Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung des Riesenbärenklau anzunehmen.

Vorsorge:

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklau einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

Bekämpfungsmethoden:

Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen. Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

Empfehlenswert unter Bedingungen:

Nicht empfehlenswert:

Kontrolle:

Entsorgung:


Handlungsgrundlage(n)


Hinweise (Besonderheiten)

Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine phototoxische Substanz, Furocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung und anschließende Bestrahlung mit UV-A bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt. Leichtere Reaktionen sind Juckreiz, Rötung, Schwellungen, schwerere sind Fieber, Schweißausbrüche, Kreislaufschocks und Blasenbildung, die an eine schwere Verbrennung (1. bis 2. Grades) erinnern und eine Verfärbung, die wochenlang anhalten kann (Photodermatitis). (vgl. Kowarik 2003). Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch wirksames Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonneneinstrahlung besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.

Wie verhält man sich bei Kontakt mit der Herkulesstaude?

Hat man die Herkulesstaude angefasst bzw. besteht der Verdacht, dies getan zu haben, so sollte man sofort die Sonne meiden. Die betroffenen Flächen sollten, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife, besser mit Spiritus abgewaschen werden und lokal mit Cremes und Lotionen, die Glukokortikoide enthalten, behandeln. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen. Auch in den nächsten 2 bis 3 Tagen ist die Sonne zu meiden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.11.2016

Zuständigkeit

Beratung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Ausführung: Ordnungsämter der Kommunen bzw. Amtsverwaltungen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-131
Telefax 038322 54-703

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703