Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben
Handlungsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Volltext
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.12.2021Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
- Abfallgebühren.
Zuständigkeit
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Formulare
- An-, Um- und Abmeldung zur Abfallentsorgung im Landkreis Vorpommern-Rügen (pdf)
- Basislastschrift für Abfallgebühren im Landkreis Vorpommern-Rügen (pdf)
- Sperrmüll Anmeldung (Online-Formular)
Zuständige Stelle(n)
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt
03831 27882-0
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Bernd Schwartz (Sachbearbeiter)
03831 27882-18