Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters


Volltext

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen, wenn vorhanden


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle


Weiterführende Informationen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen


Fachlich freigegeben am

02.05.2019

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 41.20 - Fortführung
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt