Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen


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Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Fahrzeug jedes Jahr saisonal zeitlich befristet am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, können Sie bei der Zulassungsbehörde zum Zweck des Betriebs Ihres Fahrzeugs in dem von Ihnen gewählten Betriebszeitraum ein Saisonkennzeichen beantragen. Ihr festzulegender Betriebszeitraum ist auf volle Monate zu bemessen und muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Den Antrag auf Zulassung eines Saisonkennzeichens für Ihr Fahrzeug können Sie persönlich, durch einen von Ihnen beauftragten Dritten oder elektronisch bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zu. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz abschließen. Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie ein Fahrzeug wie beispielsweise ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil lediglich jährlich in bestimmten aufeinanderfolgenden Monaten betreiben wollen.

Das Saisonkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, hinter der als amtlicher Zusatz der Betriebszeitraum angegeben ist, innerhalb dessen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden kann. In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vermerkt die Zulassungsbehörde in Klammern hinter dem Kennzeichen den Betriebszeitraum. Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten Saisonkennzeichen bei Fahrten zur Außerbetriebsetzung und bei Rückfahrten nach Entstempelung der Kennzeichenschilder als ungestempelte Kennzeichen. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

Die Prägung der Kennzeichenschilder können Sie bei einem Gewerbebetrieb (Schilderpräger) vornehmen lassen. Alternativ können Sie die Kennzeichenschilder in einem Online-Shop bestellen. Die Kennzeichenschilder mit dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen und dem Betriebszeitraum müssen der Zulassungsbehörde zur Abstempelung mit der Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung auf das neue Kennzeichen wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die beiden Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.


Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg: