Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis


Volltext

Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z.B. Adoption, Verbeamtung).

Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der zuständigen Behörde beraten.


Handlungsgrundlage(n)

§ 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)


Erforderliche Unterlagen

Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:

Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist gebührenpflichtig. Über die Höhe gibt die zuständige Behörde Auskunft.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.02.2015

Zuständigkeit

Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt